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Energieausweis (aktualisiert 22.01.2008) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1. Alle Energieausweise in einer Datenbank Ob Verbrauchsausweise oder Bedarfspässe, zentrale Heizungsanlagen oder Einzelheizungen, Daten der Meßdienste oder von den Versorgern: Die Daten aller Ausweise werden in einer Datenbank verwaltet, bei mittleren und größeren Beständen ist so jederzeit ein Gesamtüberblick gewährleistet.
2. Digitale Informationen statt Papier oder PDF-Dateien Sämtliche Informationen des Ausweises, wie Energieträger, Abrechnungszeiträume, Flächen, Adressen, Klimafaktoren und natürlich das "Dreijahres-Mittel" liegen in der Datenbank vor, nur dadurch sind beliebige Auswertungen über alle Kriterien möglich und eine Weiterverwendung der Daten für Einkaufsverhandlungen, Optimierungsstratgeien oder Energiemanagement ist einfach.
3. Koordinierungs-tool für die Einführungsphase Vielfältigste Heizungsarten, verschiedenste Meßdienste und Versorger, unterschiedliche Einführungszeitpunkte, alte und neue Ausweise...... wer soll das alles koordinieren ? Das WohnCom-Konzept liefert Ihnen eine Plattform für alles. Als neutraler Dritter fassen wir die Daten von allen Lieferanten zusammen.
4. Volle Integration in das Betriebskosten-Benchmarking Durch den Zusammenhang der Objekt-Stammdaten mit den Betriebskosten wird kein Objekt vergessen und doppelte Datenhaltung wird vermieden. Weitere Optionen: Verwendung der Kosten-Information, Maßnahmenspeicherung, CO2-Monitoring etc.
5. Individuelle Einstellungen nach Zielgruppen und Sachbearbeiter-Rechten Alle Informationen auf dem Ausweis werden zum Zeitpunkt der Erstellung aus der Datenbank generiert. Dabei sind viele Optionen individuell oder generell einstellbar: ZB. Foto, Logo, Zusatzinfos wie Heizkosten, Typenvergleich in der Region (Referenzwert), Ausführliche Erläuterung der Berechnung, freier Text u.v.m. Auch für "Massenproduktion" geeignet und dokumentierbar.
6. Nachvollziehbare Generierung von individuellen Maßnahmen-Empfehlungen Trotz EDV-gestützer Erstellung von Verbrauchsausweisen können individualisierte kostengünstige Maßnahmen-Empfehlungen in Abhängigkeit von Effizienzpotential, Wirtschaftlichkeit und Eigentümer-Interessen (revisionssicher) erzeugt werden.
7. Sofort einsetzbar, erstklassige Referenz-Anwender In die Entwicklung sind viele Wünsche / Ideen großer und kleiner Anwender eingeflossen, die unser Tool bereits nutzen. Nach Aussagen unserer Kunden gibt es keine vergleichbare integrierte Lösung mit einem ganzheitlichen Ansatz am Markt.
Energie-Benchmarking und Mieterinformation Steigende Energiepreise, sinkende Verbräuche, Internet-Technologie und Verbraucher-Information:
Steigende Energiepreise, sinkende Verbräuche, Internet-Technologie und Verbraucher-Information: WohnCom hat die statistischen und kaufmännischen Daten von über 1,4 Million Wohnungen sowie die Verbrauchsdaten für Heizung und Warmwasser in Benchmarking-Datenbanken gespeichert. Eine hervorragende Quelle für Energie-Controlling und Verbrauchstransparenz. Die Forderung des Gesetzgebers nach Sichtbarmachung von Energieverbräuchen der Gebäude kann mit diesen Daten einfach und ohne Mehrkosten erfüllt werden. Die Wohnngsunternehmen nutzen die WohnCom-Daten bislang für ihre eigene Optimierung von Verbrauch und Kosten und haben so bereits in der Vergangenheit (im eigenen Interesse) Transparenz geschaffen. Nun stellen sie die Ergebnisse für jedes einzelne Gebäude auch ihren Kunden / Mietern zur Verfügung. Dazu haben wir das internet-basierte Auswertungssystem erweitert um eine Anzeige- und Druckfunktion für die Verbrauchsdaten in der Form des Energieausweises. Wir entsprechen wir damit zu 100% dem Beschluß zur EnEV im Bundeskabinett (25.04.2007).
Der Energieausweis soll die energetische Effizienz eines Hauses beschreiben. Er drückt in für Laien verständlicher Sprache / Symbolik aus, ob ein Haus viel oder wenig Energie verschlingt und dient somit als Entscheidungskriterium für
(Die umgangssprachlich behauptete Eigenschaft, die Höhe der Heizkosten anzuzeigen, hat er nicht). Sowohl Mieter als auch Vermieter sollen zum Energiesparen angeregt werden. Rechtliche Grundlagen des Energieausweises Der Energieausweis basiert auf der EU-Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und sollte ab 2006 auch für Bestandsimmobilien gesetzlich vorgeschrieben sein. In Deutschland wurde die EU-Richtlinie mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (Bundestagsdrucksachen 15/5226, 15/5539 u.15/5849) Mitte 2006 in nationales Recht überführt und ist nun in der novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV) in Einzelheiten beschrieben worden. Bedarfsorientierter oder verbrauchsbasierter Energieausweis? Es gibt zwei Philosophien bei der Erstellung von Energieausweisen:
Der verbrauchsorientierte Energieausweis hat den Vorteil, daß auf bereits vorhandene Daten der Abrechnung (Ölrechnung, Fernwärmerechnung etc.) zurückgegriffen werden kann. Der Vorteil der ingenieurtechnischen Berechnung des Bedarfs besteht darin, daß der Bedarf unabhängig vom Mieterverhalten oder der Leerstandsquote ist. Diese Einflußgrößen finden jedoch auch beim verbrauchsorientierten Energieausweis Berücksichtigung, indem - wie beschlossen - mehrjährige Mittel verwendet werden. Ein Bedarfsausweis soll auf der Grundlage von Gebäude-Eigenschaften (wie Größe, Baustoffe, Fensterflächen und -Arten, Geometrie, Dämmwerten u.v.m) den "Bedarf" an Energie errechnen. Feldversuche von dena und anderen haben gezeigt, daß dies a.G. der hohen Komplexität und Heterogenität von Gebäuden nicht korrekt möglich ist - sondern nur näherungsweise (Fehlerquote mind. 25%!). Somit ist der Bedarfsausweis vergleichbar mit dem Normverbrauch eines PKW, der allerdings unter Laborbedingungen ermittelt wird. Bei einer Fehlerquote von über +/-25% in der Aussage über den (Energie-)Bedarf eines Gebäudes wird natürlich die Relevanz fraglich und Bewertungen von Maßnahmen-Empfehlungen unseriös. (das liegt u.a. daran, daß für alle Eigenschaften Normwerte [mit impliziten Schwankungsbreiten] in den Berechnungsmodellen hinterlegt sind und anschließend bei der Anwendnung kombinatorische Fehler inkrementieren.) Der Verbrauchsausweis wird auf der Basis des historischen, tatsächlichen Verbrauches erstellt und zeigt - verglichen mit dem PKW-Beispiel - den Verbrauch gem. der "Fahrweise" der Anlage. Damit sind alle positiven und negativen Einflüsse includiert, also z.B. gute / schlechte Wärmeisolierung, vielverbrauchende Mieter / leerstehende Wohnungen, moderner oder alter Heizkessel usw. Bei allen größeren Gebäuden (z.B. mehr als 4 Wohnungen) nivellieren sich diese Einflußfaktoren und zeigen oft einen besseren Ist-Verbrauch als der Soll-Bedarf vorgibt. Zusätzlich soll über ein mehrjähriges Mittel und eine Klimakorrektur eine weitere Nivellierung (und damit Objektivierung) erreicht werden. Egal, ob viel oder wenig Verbrauch, dieser Ausweis zeigt den Verbrauch auf Basis der Gegebenheiten und manchmal wird ggf. eine "schlechtere" Energieeffizienz durch eine geringere Grund-Miete kompensiert, weiteres soll der Wettbewerb im Markt regeln. In jedem Fall muß der Energieausweis einfach und verständlich sein und immer dem aktuellsten Stand entsprechen. Der bedarfsbasierte Energiepaß wird aufgrund des zeitlichen und finanziellen Aufwandes nicht jährlich erstellt, während die verbrauchsorientierte Variante jedes Jahr aktualisiert werden könnte, damit energetische Verbesserung auch dokumentiert werden kann. Verbände und Praktiker favorisieren den kostensparenden, auf dem tatsächlichen Verbrauch basierenden Energieausweis. WohnCom hat den Energieausweis mit dem Verbrauchsbenchmarking / Energie-Controlling verbunden:
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