Einen Betriebskosten-Spiegel können Sie - und auch der Mieterbund - nach der Rechtsprechung des BGH dafür nicht benutzen, denn ein einzelner (im besagten Falle bundesweiter) Kostenwert kann nicht als Vergleichsmaßstab für regionale Kostenhöhen dienen.
In unserem Benchmarking-Verfahren weisen wir aber das geamte Spektrum der Kosten (Spannweite) aus und stellen es Ihnen als regional spezifische Referenzwerte zur Verfügung. Daneben können wir die allgemeine und die konkrete Kostenentwicklung auf Basis der örtlichen Preise ausweisen.
Damit haben Sie eine ideale Grundlage, Ihre Wirtschaftlichkeit einzuordnen.
Vergessen Sie nicht, dabei auch die Verantwortlichkeit für Preise / Tarife und deren Entwicklung zu verdeutlichen. Auf der folgenden Seite finden Sie Hilfestellung dazu.